Wappenbeschreibung

Wappen von Weilmünster
„In Silber eine zweitürmige, blau-bedachte rote Kirche in Seitenansicht, in einem linken blauen, mit goldenen Schindeln bestreuten Obereck ein rot-bewehrter goldener Löwe."

Die Kirche ist der ev. Kirche Weilmünster nachgebildet. Der goldene Löwe mit den sieben Schindeln war das Wappen des ehem. Herzogtums Nassau.

Flaggenbeschreibung

„Die Flagge zeigt die beiden Farbbahnen Orange und Blau, die im oberen Drittel verwechselt sind, belegt mit dem Gemeindewappen."

Die Farben Orange und Blau erinnern an die Landesfarben des ehemaligen Herzogtums Nassau.

Das Wappen in der heutigen Form wurde mit Urkunde vom 01. Juli 1935 vom Oberpräsident der Provinz Hessen - Nassau (Philipp Prinz von Hessen) verliehen. Gleichzeitig wurde mit separater Urkunde der Gemeinde Weilmünster (Oberlahnkreis) des Recht verliehen, die Bezeichnung

„Marktflecken"

zu führen.

Nachweisbar wurde das heutige Wappen, in abgewandelter Form bereits in der Zeit kurz nach dem Dreißigjährigen Krieg, zumindest als Amts-Siegel, geführt.

Mit Urkunde vom 30. September 1983 hat der Hess. Minister des Innern den Marktflecken Weilmünster berechtigt:

„das nachstehend beschriebene und abgebildete Wappen und die nachstehend beschriebene Flagge zu führen, die bis zum Zusammenschluss der Gemeinden Aulenhausen, Dietenhausen, Ernsthausen, Laimbach, Langenbach, Laubuseschbach, Lützendorf, Möttau, Rohnstadt, Weilmünster und Wolfenhausen am 31. Dez. 1970 von der früheren Gemeinde Weilmünster geführt wurden."

„Außerdem gestatte ich, dass die Gemeinde Weilmünster......die Bezeichnung „Marktflecken" der früheren Gemeinde Weilmünster weiterführt."