Versammlung der Jagdgenossenschaft Laubuseschbach
Am Donnerstag, den 02. November 2023, um 20:00 Uhr.
Im Gasthaus „Jägerhof“, 35789 Laubuseschbach, Laubusstraße 36, findet die, gemäß § 7 Abs. 1 der Jagdgenossenschaftssatzung, alljährlich einzuberufende Versammlung der Jagdgenossenschaft Laubuseschbach statt.
Die im Jagdkataster eingetragenen Jagdgenossen (Eigentümer eines bejagbaren Grundstückes in der Gemarkung Laubuseschbach des Marktfleckens Weilmünster) sind hierzu gemäß § 6 Abs. 2 Buchstabe b) in Verbindung mit § 7 Abs.2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Laubuseschbach eingeladen.
Die Versammlung ist gemäß § 8 der Satzung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen oder vertretenen Genossen beschlußfähig.
Bei Vertretung muß die vertretene Person volljährig sein, Mitglied in der Jagdgenossenschaft und eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Gemäß §9 der Satzung ist die Bevollmächtigung zur Vertretung von Jagdgenossen durch andere Jagdgenossen auf höchstens 3 begrenzt und die Unterschrift des Vollmachtgebers muß amtlich beglaubigt sein; dies gilt nicht bei Vertretung durch ein Kind, den Ehegatten oder einen Elternteil.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Eröffnung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3.Wahl des Jagdvorstandes
4. Bericht des Jagdvorstehers
5. Verlesung des Protokolls der letzten Genossenschaftsversammlung
6. Bericht des Kassierers für das Jagdjahr 2022/23
7. Entlastung des Jagdvorstandes für das Jagdjahr 2022/23
8. Verwendung Jagdpachtreinertrag 2022/23
9. Verschiedenes
Der Jagdvorstand