Jährliche Standsicherheitsprüfung Grabmale

Jährliche Standsicherheitsprüfung Grabmale

27.6. - 1.7.2016 (auch in allen OT)

Nach den Unfallverhütungsvorschriften VSG 4.7 der Gartenbau-Berufsgenossenschaft ist die Gemeinde Weilmünster verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht überprüfen zu lassen.

Die diesjährige Überprüfung auf den Friedhöfen der Gemeinde Weilmünster findet in der Zeit vom 27.6. bis 1.7.2016 statt.

 

Hierbei muss ein Grabmal je nach Höhe am oberen Ende der Breitseite mit einer Kraft von bis zu 500 Newton belastet werden und darf dabei keinerlei Schwankungen aufweisen. Die von der Gemeinde Weilmünster beauftragte Firma setzt hierfür entsprechende geeichte Prüfgeräte ein.

Ist ein Grabmal nicht mehr standsicher, wird es mit einem Hinweisaufkleber „ Grabstein lose“ versehen oder bei besonderer Gefährdung sach- und fachgerecht abgelegt.

Beanstandete Grabmale müssen gem. § 17 Abs. 2 der Friedhofssatzung von den Nutzungsberechtigten/Angehörigen auf eigene Kosten unverzüglich, spätestens jedoch bis 31.08.2016 fachgerecht befestigt werden.

 

Wird der ordnungswidrige Zustand eines Grabmals oder sonstiger baulicher Anlagen nicht innerhalb der festgesetzten Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, das Grabmal oder Teile davon auf Kosten des Verantwortlichen zu entfernen.

Die Grabmale werden drei Monate aufbewahrt (§ 17 Abs. 3 der Friedhofssatzung). Kann die Frist in begründeten Einzelfällen nicht eingehalten werden, bitten wir die Angehörigen eine Fristverlängerung bei der Friedhofsverwaltung, Frau Kühner, 06472/9169-33, zu beantragen. Nur so können die in der Satzung vorgesehenen Zwangsmaßnahmen vermieden werden.

 

Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass nach § 17 Abs. 2 der Friedhofssatzung auch die Inhaber und Nutzungsberechtigten von Grabstellen verpflichtet sind, die Anlagen auf den Grabstellen im Jahr mindestens zweimal, und zwar einmal im Frühjahr, nach Beendigung der Frostperiode, und zum anderen im Herbst, auf ihre Standfestigkeit hin fachmännisch zu überprüfen oder auf ihre Kosten durch Fachleute überprüfen zu lassen, gleichgültig, ob äußerliche Mängel erkennbar sind oder nicht.

Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Inhaber und Nutzungsberechtigte von Grabstellen, welche diesen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, haften für sich daraus ergebende Schäden.

Im Rahmen der Standsicherheitsprüfung werden auch diejenigen Grabstätten mit einem Hinweisschild gekennzeichnet, deren Pflege stark vernachlässigt wurde und der Bewuchs (max. 60 cm) zu hoch ist.

Bei größeren Gewächsen können durch die Wurzeln auch an benachbarten Grabstellen Schäden auftreten, die unter Umständen Schadenersatzansprüche auslösen können.

Oftmals wird auch übersehen, dass auch die Pflege der Wege zwischen den Gräbern Aufgabe der Angehörigen ist und von Gras und Wildkräutern freigehalten werden muss.

 

Weilmünster, den 21.6.2016

Der Gemeindevorstand des Marktfleckens Weilmünster

Heep (Bürgermeister)