Die Mitglieder der Gemeindevertretung heißen Gemeindevertreter. Sie werden für fünf Jahre von der Bevölkerung über eine personalisierte Listenwahl (Kumulieren und Panschieren, jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie Vertreter zu wählen sind) in die Vertretungskörperschaft, das auch Gemeindeparlament genannt wird, gewählt. Die Zahl der Gemeindevertreter richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde, in Weilmünster zwischen 23 und 31, wobei die Anzahl von der Gemeindevertretung festgelegt wird. In Weilmünster sind es derzeit 31 Gemeindevertreter.
Die Gemeindevertretung beschließt über alle Angelegenheiten der Gemeinde soweit es keine andere gesetzliche Regelung gibt. Sie kann die Beschlussfassung über bestimmte Angelegenheiten oder bestimmte Arten von Angelegenheiten auf den Gemeindevorstand oder einen Ausschuss übertragen. Davon ausgenommen sind ausschließliche Zuständigkeiten, die in der Hessischen Gemeindeordnung im § 51 aufgeführt sind.
Die Gemeindevertretung fasst ihre Beschlüsse in öffentlicher Sitzung, allerdings kann für bestimmte Angelegenheiten die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Die Einladung und die Tagesordnung werden vorher im amtlichen Bekanntmachungs- und Mitteilungsblatt, den "Weilmünsterer Nachrichten", bekannt gegeben.
Zu den Sitzungen der Gemeindevertretung lädt der Vorsitzende unter Angabe von Datum, Zeit und Ort der Versammlung ein. Der Vorsitzende wird aus der Mitte des Parlamentes in der konstituierenden Sitzung gewählt.
Die Zusammensetzung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse finden Sie auf dieser Webseite.