Kommunale Fließpfadkarten eignen sich für kleinere Ortschaften oder Ortsteile, besonders im ländlichen Raum. Sie zeigen (in einer Auflösung von 1 m2) eine erste Übersicht der potenziellen Fließpfade, die das Regenwasser bei einem Starkregenereignis nehmen würde. Damit die Fließpfade im Umfeld der Gemeinde richtig abgebildet werden können, wird das Untersuchungsgebiet in Abhängigkeit des oberirdischen Einzugsgebiets gewählt. So werden die Wasserscheiden bei der Erstellung der Fließpfadkarten berücksichtigt.
Einbezogen werden Hangneigungen in unterschiedlichen Abstufungen, Landnutzungen und Gebäudeinformationen. Die Fließpfade werden mit einem Puffer von 20 m dargestellt, um die Gefährdung von Gebäuden besser sichtbar zu machen. Die Wirkungen von Gräben, Durchlässen und der Kanalisation sind in der Regel nicht berücksichtigt, so dass diese Karten für städtisch geprägte Flächen nicht herangezogen werden sollten. Bei flachem Gelände ( <1 % ) werden die Fließpfade nicht richtig dargestellt.
Für die Erstellung der Fließpfadkarten werden folgende Datengrundlagen verwendet:
Diese Daten liegen hessenweit vor. Der verwendete Stand der Daten wird auf der Fließpfadkarte vermerkt. Sollten sich in der Zwischenzeit Bebauung oder Landnutzung verändert haben, muss das bei der Interpretation der Karten berücksichtigt werden. Bei landwirtschaftlichen Flächen wird zwischen Grünland und Ackerflächen unterschieden. Eine weitere Differenzierung nach Feldfrüchten erfolgt nicht, da es hierzu keine vollständige Datengrundlage gibt.
Bei den erstellten Fließpfadkarten handelt es sich um eine modellhafte Darstellung. Es ist zu beachten, dass ein Modell niemals 1:1 der Realität entspricht. Daher hat auch diese Darstellung ihre Grenzen, die bei der Interpretation der Fließpfadkarten unbedingt zu berücksichtigen sind:
In der Fließpfadkarte werden die Fließpfade anhand einer dunkelblauen Linie dargestellt. Ein Fließpfad wird erst als solcher definiert, wenn dieser ein Einzugsgebiet von mindestens 1 Hektar hat. Um den Fließpfad besser darstellen zu können und auch die Gefährdung der umliegenden Gebäude oder Flächen zu verdeutlichen, wird dieser mit einem Puffer von 1 O m zu jeder Seite dargestellt. Der Puffer wird als blaue Schraffur angezeigt. Die Darstellung der landwirtschaftlichen Fläche unterscheidet zunächst einmal zwischen Ackerland und Grünland. Ackerland wird in weitere vier Klassen eingeteilt. Diese reichen von „wenig gefährdet; Hangneigung <5 %" (gelb) bis zu „sehr stark gefährdet; Hangneigung >20 %" (rot). Grünland ist im Allgemeinen weniger gefährdet als Ackerland, da der Boden eine deutlich höhere Bedeckung hat und somit Wasser und Boden besser zurückgehalten werden.
Grünland wird in drei Klassen gegliedert, die von „nicht gefährdet; Hangneigung < 1 O %" (hellgrün) bis zu „mäßig gefährdet; Hangneigung> 20 %" (dunkelgrün) gestuft sind. Im Wald sind die Fließpfade eingezeichnet, jedoch wird keine Gefährdungseinschätzung gegeben. Hierbei wird von einem gesunden Wald ausgegangen, der gute Versickerungseigenschaften hat. Waldflächen, die brachliegen, können aber durchaus eine Erosionsgefährdung mit sich bringen. Dies gilt es zu beachten.
Auf den Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung wird die Abflussrichtung durch kleine blaue Pfeile ersichtlich. Diese Darstellung findet erst Anwendung, wenn die Hangneigung größer als 2 % ist.
Die Darstellung der Gebäude wird in vier Klassen unterteilt. Die grau gekennzeichneten Gebäude liegen außerhalb des Gefährdungsbereichs. Innerhalb des Gefährdungsbereichs befinden sich die in gelb, orange und rot gefärbten Gebäude. Von gelb nach rot nimmt die Gefährdung in Abhängigkeit der Entfernung zu (gemessen an der Gebäudekante), wobei rot bedeutet, dass die Gebäudekante innerhalb von 5m zum Fließpfad liegt. Die Fließpfade geben nur ein Potenzial der Gefährdung an: bei Gebäuden ist entscheidend, ob ein Keller vorhanden ist, ob dieser gut abgedichtet ist etc. Eine Einzelfallbetrachtung ist in jedem Fall notwendig. Bei stark gefährdeten (roten) landwirtschaftlichen Flächen direkt am Ort kann es sein, dass die Gebäude unterhalb dieser Fläche in keinem Fließpfad liegen und daher als nicht gefährdet eingestuft werden. Eine Gefährdung kann jedoch vorliegen, da hier durchaus mit Erosion und Schäden dadurch zu rechnen ist.
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie