Einführung einer getrennten Abwassergebühr für Schmutz- und Regenwasser ab 2013

Die Kommunen in Hessen standen bzw. stehen vor der Aufgabe, eine getrennte Gebühr für Schmutzwasser und Niederschlagswasser einzuführen. Diese Umstellung ist aufgrund der in Hessen seit September 2009 maßgeblichen Rechtsprechung erforderlich, da hiernach die Kosten für die öffentliche Abwasser­beseitigung nach dem Verursacher­prinzip umgelegt werden müssen. Die bisherige Vorgehensweise, die Abwassergebühr einzig anhand der bezogenen Frischwassermenge zu erheben, muss dementsprechend auf eine sogenannte getrennte Abwassergebühr umgestellt werden.

14 Kommunen des Landkreises haben die einzelnen von der jeweiligen Kommune umzusetzenden Schritte abgestimmt. Verfahren zur Bestimmung der Abwasser­gebühr wurden erörtert und notwendige Schritte wie Bürger­beteiligung und Satzungs­än­derungen be­spro­chen.

Im Rahmen dieser Umstellung werden die Gebühren in einen Niederschlagswasseranteil und einen Schmutz­wasseranteil aufgeteilt („gesplittet"). Bei dieser Um­stellung werden lediglich die Gesamt­kosten der Ab­wasser­beseitigung im Verhältnis der tatsächlichen Kosten für die Beseitigung des Nieder­schlags- und Schmutzwassers zueinander neu ver­teilt.

Der Schmutzwasseranteil ergibt sich wie bisher aus der bezogenen Frischwassermenge, die über die Wasseruhren ermittelt wird. Der Niederschlagswasseranteil errechnet sich aus der versiegelten und über das Kanalnetz entwässerten Fläche eines Grundstücks. Hierzu zählen z.B. auch Hofeinfahrten, die keinen eigenen Kanalanschluss haben, aber das Regenwasser auf die Straße geleitet wird.

Um die versiegelten Flächen festzustellen, werden in den nächsten Tagen aktuelle Luftbilder erstellt. Aus diesen werden im nächsten Arbeitsschritt die erkennbaren, befestigten Flächen ermittelt und in einem Geoinformationssystem aufbereitet. Mit der daraus gewonnenen Datengrundlage werden anschließend grundstücksbezogene Lagepläne erstellt und mit entsprechenden Hinweisen zur Nachbearbeitung den jeweiligen Grundstückseigentümern zugesendet (der sogenannte Selbstauskunftsbogen).

Für Weilmünster ist der Versand der Selbstauskunftsbögen im Frühjahr 2012 geplant.

Die Grundstückseigentümer haben dann Gelegenheit, innerhalb einer gewissen Frist Korrekturen (insbesondere hinsichtlich der tatsächlichen angeschlossenen Flächenanteile) zu beantragen. Zisternen mit einem Fassungsvermögen von mindestens 1 m³ führen ebenfalls zu einer niedrigeren Niederschlagswassergebühr, so dass der Selbstauskunftsbogen auch hierzu Fragen enthält. Die Änderungen und Angaben zu Zisternen werden in den Datenbestand übernommen und dienen nun zur endgültigen Feststellung der für die Berechnung der künftigen Niederschlagswassergebühr maßgeblichen Fläche. Bei Rückfragen zur Bearbeitung der Selbst­aus­kunftsbögen werden die Sachbearbeiter der Gemeindeverwaltung zur Verfügung stehen. Daneben finden rechtzeitig vor dem Einführungstermin Informationsveranstaltungen zum Thema „gesplittete Abwassergebühr" statt.

Da sich auch die Art der Versiegelung (z. B. Asphalt, Verbundstein- oder Fugenpflaster) auf die Höhe der Niederschlagswassergebühr auswirkt, empfehlen wir den Grundstückseigentümern, die demnächst eine Änderung oder Erneuerung der Grundstücksbefestigung planen, sich vor Baubeginn mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen.