Gemeindeschwestern-Station Weilmünster

Gemeindeschwesternstation

„Gemeindeschwesternstation Weilmünster“ – was ist das eigentlich?

Was man in der heutigen modernen Zeit unter einem ambulanten Pflegedienst versteht, hat in Weilmünster bereits seit über einem Jahrhundert Tradition als Gemeindeschwesternstation. Bereits seit Anfang 1900 ist in Weilmünster sowie den zugehörigen Ortsteilen immer eine Gemeindeschwester tätig gewesen - und so ist es auch noch heute.

Das Anliegen unserer Gemeindeschwesternstation ist es, Menschen die Hilfe benötigen, in der Geborgenheit ihrer häuslichen Umgebung zu betreuen und zu versorgen, so lange dies möglich, nötig und gewünscht ist.
Ein persönliches und vertrauensvolles Verhältnis zu unseren Patienten und deren Angehörigen ist uns besonders wichtig, wodruch wir durch unsere Bezugspflege sorgen. Zuwendung, Zufriedenheit und Wohlbefinden sind für unser engagiertes Team nicht nur Worte, sondern ebenso wichtig wie die medizinische Betreuung.

Unsere Mitarbeiterinnen sehen ihren Job nicht als Beruf, sondern als „Berufung“. Dies unterstützt die Gemeinde Weilmünster als Träger dieser Einrichtung voll und ganz.

"Der Mensch mit all seinen Bedürfnissen steht im Mittelpunkt der Arbeit unserer Gemeindeschwestern-Station".

Unsere Leistungen

Unsere Gemeindeschwesternstation bietet Patienten und Angehörigen Hilfe bei Krankheit, Behinderung und Alter sowohl vorübergehend als auch auf Dauer. Als von allen Pflege- und Krankenkassen anerkanntem ambulanten Pflegedienst, gliedern sich unsere Aufgaben und Leistungen in die folgenden Bereiche:

  • Pflegeberatungen;
  • Pflegeeinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI (für Patienten die Pflegegeld als alleinige Leistung erhalten);
  • Behandlungs- und Grundpflege nach § 37 SGB V (ärztliche Verordnung und Genehmigung durch den Kostenträger Krankenkasse ist hier Voraussetzung);
  • Grundpflege nach § 37 SGB XI (Kostenträger Pflegekasse bzw. Patient);
  • hauswirtschaftliche Versorgung nach § 37 SGB XI (Kostenträger Pflegekasse bzw. Patient);
  • besonderes Betreuungsangebot nach § 45b SGB XI (Kostenträger Pflegekasse);
  • Auf Wunsch erbringen wir die Leistungen der Grundpflege, Betreuungsangebote sowie hauswirtschaftliche Versorgung auf Selbstkostenbasis.
  • Verhinderungspflege z.B. bei Urlaub oder Krankheit der privaten Pflegeperson (Kostenträger Pflegekasse);
  • enge Zusammenarbeit mit Patienten, Angehörigen, Ärzten, Krankenhäusern, Pflegeheimen, Wundexperten, Sanitätshäusern und Kranken- und Pflegekassen;
  • Bereitschaftsdienste 24/7;
  • Sterbebegleitung;
  • Verleih von Pflegehilfsmitteln z.B. Rollstühlen;
  • Erstellen von Kostenvoranschlägen für alle unsere Leistungen;
  • allgemeine Informationen rund um die häusliche Pflege und Hilfe bei Problemen.

Unser Team setzt sich zusammen aus examinierten Krankenschwestern und examinierten Krankenpflege­helferinnen, examinierten Alten­pflegerinnen und examinierten Altenpflegehelfer­innen, Pflegeassistentinnen und Betreuungsassistentin, Hauswirtschafterinnen und einer Verwaltungsfachangestellten.

 

Gemeindeschwesternstation Weilmünster

Neugasse 1
35789 Weilmünster

Telefon 06472 / 911 458
Fax 06472 / 832 32 94
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Die erste Gemeindeschwester in Weilmünster um 1900   Mit Herz bei der Sache: Ambulanter Pflegedienst der Gemeindeschwesternstation Weilmünster

Sprechstunden finden jeden Dienstag von 14 – 16 Uhr

in den Räumen der Gemeindeschwesternstation Weilmünster, Neugasse 1, statt.

Gemeindeschwesternstation Weilmünster
Neugasse 1
35789 Weilmünster

Telefon 06472 / 911 458
Fax 06472 / 832 32 94
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Bürozeiten Mo – Fr von 8 bis 13 Uhr

Gemeindeschwesternstation Weilmünster
Neugasse 1
35789 Weilmünster

Telefon 06472 / 911 458
Fax 06472 / 832 32 94
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Zusätzlich finden Sprechstunden jeden Dienstag von 14 bis 16 Uhr in den Räumen der Gemeindeschwesternstation statt.

Ihre Anprechpartner:
Pflegedienstleitung Kerstin Jost
stellv. Pflegedienstleitung Stephanie Stehr
Verwaltung Sonja Genz

Bei dringenden pflegerischen Notfällen wird gebeten sich im Rahmen des bestehenden Ruf-Bereitschaftsdienstes unter der Mobilnummer 0173 - 2001499 direkt an die diensthabende Gemeindeschwester zu wenden.