Jugendtaxi in Weilmünster

Jugendtaxi in Weilmünster

"Bereits seit Einführung des Jugendtaxis nach den Sommerferien 2009 unterstützt der Marktflecken Weilmünster das Jugendtaxi des Landkreises Limburg-Weilburg. Die Gemeinde Weilmünster wird auch zukünftig das Projekt des Landkreises unterstützen, so dass unsere Jugendlichen diese Transportmöglichkeit auch weiterhin nutzen können", teilt Bürgermeister Heep mit.

Jeweils in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag sowie in den Nächten vor gesetzlichen Feiertagen un in der Fastnachtszeit (von Altweiber bis zur Nacht vor Aschermittwoch) können Jugendliche im Alter von 14 bis 20 Jahre günstig Taxi fahren und somit sicher nach Hause kommen.

Um in den Genuss der Vergünstigungen des Jugendtaxis zu gelangen, muss zunächst eine Jugendtaxi-Karte beantragt werden.

Dazu wird benötigt:

  • Anmeldeformular
  • Einverständniserklärung der Eltern (für Jugendliche unter 18 Jahren)
  • Passfoto
  • Ausweis

Wer eine solche Jugendtaxi-Karte besitzt, kann dann Jugendtaxi-Gutscheine erwerben. Für 2 € erhalten die Jugendlichen einen Gutschein im Wert von 5 €, der im Zusammenhang mit der Jugendtaxi-Karte von den beteiligten Taxi-Unternehmen wie Bargeld behandelt wird.

Weitere Informationen:
Jugendpflege/Schulsozialarbeit Marktflecken Weilmünster, Tel. 06472/911 454, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 
oder direkt beim Jugendbildungswerk des Landkreises Limburg-Weilburg, Tel. 06431/296 118, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Anmeldeformulare sind ebenfalls erhältlich:
Herr Boger, Rathaus, 1. Stock
Jugendpflege, Am Bleidenbach 7, 1. Stock

Taxi-Gutscheine können erworben werden:
Herr Boger, Rathaus, 1. Stock

"Uns ist dieses Angebot wichtig, weil es für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen Mobilität gewährleistet und dabei insbesondere zusätzliche Sicherheit bietet", erklärte Bürgermeister Heep in der letzten Sitzung des Gemeindevorstandes.