Verleihung einer Ehrenmedaille

Verleihung einer Ehrenmedaille

für besondere Verdienste im sportlichen Bereich für die abgelaufene Saison 2017

Mit Wirkung vom 13. Juni 2005 hat die Gemeindevertretung des Marktfleckens Weilmünster die „Satzung des Marktfleckens Weilmünster über die Verleihung einer Ehrenmedaille für besondere Verdienste im kulturellen, sportlichen, sozialen, wirtschaftlichen, politischen und sonstigen gesellschaftlichen Bereich („Ehrensatzung“) beschlossen.

Diese wurde auf vielfache Anregung durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.10.2008 dahingehend geändert, dass die Ehrungen der ehrenamtlich Tätigen und der erfolgreichen Sportler nun an verschiedenen Terminen vorgenommen werden.

Die Ehrungen der Sportler sollen gem. § 8, Abs. 1 der Ehrensatzung zeitnah an einem Termin nach Abschluss der jeweiligen Saison vorgenommen werden.

Es wird daher gebeten, Vorschläge für die Verleihung einer Ehrenmedaille für besondere Verdienste im sportlichen Bereich der abgelaufenen Saison 2017 gemäß § 9 Abs. 1 der Ehrensatzung spätestens bis zum 23.03 2018, beim Gemeindevorstand des Marktfleckens Weilmünster (Rathausplatz 8, 35789 Weilmünster oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) unter Angabe der jeweilig erreichten Erfolge einzureichen.

Der vollständige Wortlaut der Satzung kann bei der Gemeindeverwaltung des Marktfleckens Weilmünster oder auf dieser Webseite in der Rubrik Satzungen eingesehen werden.

Für weitere Rückfragen steht Herr Boger, Telefon 06472/ 9169-12 oder Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, gerne zur Verfügung.