Verbot von Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern

Verbot von Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern

Allgemeinverfügung für den Landkreis Limburg-Weilburg

Allgemeinverfügung zum Verbot von Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern im Gebiet des Landkreises Limburg-Weilbug

I. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) wird für das Gebiet des Landkreises Limburg-Weilburg mit sofortiger Wirkung untersagt. Somit ist ab sofort jegliche Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern z.B. für Zwecke der Bewässerung und Beregnung verboten.

II. Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem Tage der Bekanntgabe bis einschließlich dem 30. September 2018.

Eine Verlängerung ist bei weiterer Fortdauer der Trockenwetterperiode möglich.

Diese Allgmeinverfügung wird vorzeitig wiederrufen werden, wenn entgegen den derzeitigen Annahmen bereits zu einem früheren Zeitpunkt eine für die oberirdischen Gewässer relevante Verbesserung der Wetter- und Gewässersituation eintritt.

III. Zuwiderhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können im Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 100.000 EURO geahndet werden.

IV. Die soforte Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet.

Die vollständige Allgemeinverfügung können Sie unten als PDF einsehen. 

 

Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg
Helmut Jung
Erster Kreisbeigeordneter
Limburg, den 9. August 2017