Situation der Freibäder

Situation der Freibäder

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde,
anbei ein paar Informationen zu unseren Freibädern in Weilmünster und Wolfenhausen

Information des Newsletters (Ausgabe 11/20 vom 12.06.2020) von Herrn Peter Beuth, Hessischer Minister des Innern und für Sport

Ab Montag, dem 15. Juni 2020, können Schwimmbäder, Badeanstalten an Gewässern sowie Saunen in Hessen unter Beachtung von Hygieneregeln wieder für den Publikumsverkehr öffnen. Für Frei- und Hallenbäder sowie Badeseen gilt eine Fünf-Quadratmeter-Regelung. Pro Person müssen sowohl auf der Liegewiese als auch im Schwimmbecken fünf Quadratmeter vorgehalten werden. Damit wird eine Überfüllung an stark frequentierten Besuchertagen verhindert. In Schwimmbäder, die beispielsweise über eine Liegewiese mit rund 1.000 Quadratmetern verfügen, darf maximal 200 Gästen Einlass gewährt werden.
Weitere Informationen vom Hessischen Städte- und Gemeindebund:
(2a) Schwimmbäder, Badeanstalten an Gewässern und ähnliche Einrichtungen dürfen nur betrieben werden, wenn
1. die Vorgaben des Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 eingehalten werden,
2. die Betreiberin oder der Betreiber ein anlagenbezogenes Hygiene- und Zugangskonzept erstellt und einhält, welches auch eine Reinigung der sanitären Anlagen und Um-kleideräumlichkeiten in kurzen Intervallen vorsieht, und wenn die Einhaltung der Vorgaben des Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 überwacht wird,
3. maximal eine Person je angefangener für den Publikumsverkehr zugänglicher Grundfläche von fünf Quadratmetern eingelassen wird,
4. sich in den Becken maximal eine Person je angefangener Wasserfläche von fünf Quadratmetern aufhält.

Nun haben wir in Weilmünster und Wolfenhausen die Situation, dass die Vorbereitung der Bäder bis zu 4 Wochen dauern wird. Somit wäre die eingeschränkte Badesaison in diesem Jahr lediglich für 6 Wochen möglich, unter den oben aufgeführten, für eine kleine Kommune nur sehr schwer umsetzbaren Richtlinien und Bestimmungen.

Die Vorbereitung der beiden Bäder wurde durch die aktuelle Situation auch nicht vorangetrieben, da sie mit erheblichen Kosten verbunden ist. Da wir uns als Gemeinde in der Pflicht sehen, in dieser schwierigen Zeit trotzdem wirtschaftlich zu handeln, haben wir diese Vorbereitung nicht vorangetrieben. Dies ist aus Sicht der Gemeinde und des Gemeindevorstandes so auch die richtige Vorgehensweise gewesen.

In Wolfenhausen könnten nun Aufgrund der neuen Bestimmungen durch die große Liegewiese bis zu 600 Personen eingelassen werden (hatten wir an den heißen Sommertagen schon), allerdings können durch die begrenzte Schwimmbadgröße nur 40 – 50 Personen ins Wasser, unter Einhaltung der Abstandsregeln. Alleine diese Organisation an einem schönen Sommertag im Juli oder August würde Aufsichtspersonal von mindestens 5 – 8 Personen nach sich ziehen. Wir müssten regeln, wer wie lange im Wasser verbleiben darf, damit auch jeder zu seiner Badezeit kommt.

Auch die Nutzung der Umkleiden, aber speziell der Toilettenanlagen, würde einen Reinigungsaufwand verursachen, der pro Tag mit 12 bis 15 Putzgängen und Desinfektionen in keinem gesunden Verhältnis steht.
Deshalb möchte ich auf diesem Wege nochmals um Verständnis bitten, das die Freibäder in diesem Jahr leider nicht geöffnet werden können.

Bürgermeister
Mario Koschel