Entwurf der Haushaltssatzung des Marktfleckens Weilmünster für das Haushaltsjahr 2021

Entwurf der Haushaltssatzung des Marktfleckens Weilmünster für das Haushaltsjahr 2021

Die Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2021 an die Gemeindevertretung (HFA als Eilentscheidungsorgan nach § 51a der HGO) erfolgte am 09.11.2020.

Gemäß § 97 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung wird bekannt gegeben, dass der Entwurf der Haushaltssatzung 2021 in der Zeit

vom 25.11.2020 bis einschließlich 03.12.2020

während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Weilmünster, Zimmer 14, Rathausplatz 8, 35789 Weilmünster, öffentlich ausliegt.

Dienststunden der Gemeindeverwaltung sind:
montags, dienstags und donnerstags von 7.30 - 12.00 Uhr
mittwochs von 7.30 - 12.00 Uhr und 12.30 - 18.00 Uhr
freitags von 7.30 - 12.00 Uhr

 

Weilmünster, 10.11.2020
Der Gemeindevorstand

Gez. Mario Koschel
Bürgermeister