Entwurf der Haushaltssatzung des Marktfleckens Weilmünster für das Haushaltsjahr 2021
Die Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2021 an die Gemeindevertretung (HFA als Eilentscheidungsorgan nach § 51a der HGO) erfolgte am 09.11.2020.
Gemäß § 97 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung wird bekannt gegeben, dass der Entwurf der Haushaltssatzung 2021 in der Zeit
vom 25.11.2020 bis einschließlich 03.12.2020
während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Weilmünster, Zimmer 14, Rathausplatz 8, 35789 Weilmünster, öffentlich ausliegt.
Dienststunden der Gemeindeverwaltung sind:
montags, dienstags und donnerstags von 7.30 - 12.00 Uhr
mittwochs von 7.30 - 12.00 Uhr und 12.30 - 18.00 Uhr
freitags von 7.30 - 12.00 Uhr
Weilmünster, 10.11.2020
Der Gemeindevorstand
Gez. Mario Koschel
Bürgermeister