Landkreis erlässt weitere Corona-Allgemeinverfügung

Landkreis erlässt weitere Corona-Allgemeinverfügung

10.12.2020

Limburg-Weilburg. Die Hessische Landesregierung hat am Dienstag, 8. Dezember 2020, eine weitere Eskalationsstufe schwarz eingeführt und in dieser ausgeführt, welche Maßnahmen dann vor Ort zu ergreifen sind. Die Landkreise wurden dazu aufgefordert, die Maßnahmen durch Allgemeinverfügungen ab Freitag, 11. Dezember 2020, umzusetzen. Die Stufe schwarz greift unter anderem bei einem „diffusen Infektionsgeschehen“, das nicht auf einen überschaubaren und begrenzten Ausbruchsherd beschränkt ist. Wenn eine Region die Inzidenz von über 200 erreicht und diese drei Tage in Folge weiterbesteht, dann ist eine nächtliche Ausgangssperre für die Zeit zwischen 21 und 5 Uhr früh zu verhängen. Der Landkreis Limburg-Weilburg liegt nunmehr leider drei Tage in Folge über einem Inzidenzwert von größer als 200. Darüber hinaus ist das Gesundheitssystem an der Grenze der Belastung. Daher teilt Landrat Michael Köberle mit, dass der Landkreis diese Allgemeinverfügung erlässt. Sie soll von Samstag, 12. Dezember 2020, zunächst bis Dienstag, 22. Dezember 2020, Gültigkeit besitzen. Darin sind folgende Punkte auf Basis des Eskalationskonzeptes des Landes geregelt:

  1. Täglich im Zeitraum zwischen 21 und 5 Uhr des Folgetages ist das Verlassen einer im Landkreis Limburg-Weilburg gelegenen Wohnung grundsätzlich untersagt. Während des genannten Zeitraums ist der Aufenthalt im Landkreis Limburg-Weilburg grundsätzlich auch Personen untersagt, die nicht im Landkreis sesshaft sind.
  2. Ausnahmen von den Verboten gelten nur bei Vorliegen gewichtiger Gründe. Gewichtige Gründe sind insbesondere:
    a) Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst,
    b) Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,
    c) Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
    d) Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
    e) Begleitung Sterbender,
    f) Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen,
    g) Versorgung von Tieren,
    h) Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und -prävention.
  3. Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum und die Abgabe von Alkohol zum Sofortverzehr wird ganztags untersagt.
  4. Die Polizei wird angehalten, die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung zu kontrollieren. Im Falle einer Kontrolle sind die gewichtigen Gründe durch den Betroffenen glaubhaft zu machen.
  5. Hinweis: Sobald der 7-Tages-Inzidenzwert fünf Tage in Folge unter 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt, wird diese Allgemeinverfügung aufgehoben, was gesondert bekanntgemacht wird.
  6. Diese Allgemeinverfügung tritt am 12. Dezember 2020 in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 22. Dezember 2020.

„Wir hoffen, mit den nun getroffenen Maßnahmen das Infektionsgeschehen bei uns im Landkreis insgesamt wieder nach unten drücken zu können, um unser Gesundheitssystem zu entlasten. Dafür ist aber in erster Linie entscheidend, dass sich unsere Bürgerinnen und Bürger an die Regelungen halten und die Vorgaben – Abstand halten, Hygiene beachten, Masken tragen und regelmäßig Lüften – umsetzen. Ich danke in diesem Zusammenhang auch im Namen aller Bürgerinnen und Bürger den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheitssystem, in den Krankenhäusern, den Rettungsdiensten, den Arztpraxen sowie in den Pflegeeinrichtungen, für ihren unermüdlichen Einsatz für unsere Gesellschaft. In Verbindung mit hoffentlich bald beginnenden Impfungen in unserem Zentrum bin ich zuversichtlich, dass wir die Pandemie mit gemeinsamen Anstrengungen hinter uns lassen werden“, so Landrat Michael Köberle abschließend.

Weitere Erläuterungen vom 11.12.2020 zur Allgemeinverfügung finden Sie >>hier<<