Aktuelle Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung und Auslegungshinweise 08.03.2021

Corona-Kontakt-und-Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen

Es wurden für Hessen neue Richtlinien aufgrund der Corona-Pandemie beschlossen:

Die aktualisierte Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (Stand 08.03.2021) sowie die Auslegungshinweise (Stand 07.03.2021) zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) können Sie in den unten stehenden PDFs einsehen.

Desweiteren wurde heute, 11.03.2021, folgende Allgemeinverfügung des Landkreises erlassen:

Landkreis erlässt Allgemeinverfügung für kostenlose Corona-Bürgertests

Limburg-Weilburg. Alle asymptomatischen Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Limburg-Weilburg können sich mindestens einmal pro Woche einem sogenannten Corona-Bürgertest unterziehen. Hierzu wurden nun alle Ärzte, Zahnärzte, Apotheker sowie Medizinische Labore von der Kreisverwaltung per Allgemeinverfügung beauftragt und ermächtigt.

Die ersten Testzentren im Landkreis stehen den Bürgerinnen und Bürgern ab sofort zur Verfügung, weitere Teststellen werden in den kommenden Tagen folgen. Insgesamt verfügt der Landkreis Limburg-Weilburg somit nach der Öffnung aller bislang bekannten Testzentren täglich über rund 5.000 kostenlose Schnelltests für die Bürgerinnen und Bürger. Das haben Landrat Michael Köberle und der Erste Kreisbeigeordnete Jörg Sauer mitgeteilt. Natürlich stehen die Testzentren auch für Schülerinnen und Schüler bereit. Eine entsprechende Information, wo im Landkreis Limburg-Weilburg Testzentren verfügbar sind, ist stets aktuell auf der Homepage des Landkreises Limburg-Weilburg einzusehen.