Winterdienst - Wir bitten um Beachtung

Winterdienst - Wir bitten um Beachtung

Aus gegebenem Anlass möchten wir nochmals auf verschiedene Regeln hinweisen, deren Beachtung für die reibungslose Abwicklung des Winterdienstes unabdingbar sind.

Um einen ordnungsgemäßen Winterdienst zu gewährleisten, müssen die Räum- und Streufahrzeuge alle öffentlichen Straßen und Wege ungehindert befahren können. Es kommt jedoch immer wieder vor, dass viele Fahrzeugführer am Straßenrand parken und die eigenen Parkflächen, Zufahrten oder Garagen nicht nutzen und so die Räumarbeiten behindern oder sogar ganz unmöglich machen. Oft verlieren die Fahrer des Räumdienstes so auch Zeit durch unnötiges Rangieren. Durch rechts und links geparkte Fahrzeuge besteht für die Winterdienstfahrzeuge oft kein Durchkommen, so dass diese Straßen dann nicht geräumt oder gestreut werden können. Wir fordern daher dringend dazu auf, die Verkehrswege  freizuhalten und vorhandene Parkmöglichkeiten zu nutzen, um eine ausreichende Durchfahrtsbreite von mindestens 3 m für die Räumungsfahrzeuge zu gewährleisten. Neben den Räum- und Streufahrzeugen werden z.B. auch Einsatz- und Rettungsfahrzeuge behindert und verlieren im Notfall wertvolle Zeit.

Auch wird die Arbeit des Räumdienstes zunichte gemacht, wenn Anwohner bei Ausübung der eigenen Räum- und Streupflicht den Schnee von den Bürgersteigen wieder zurück auf die zuvor geräumte Straße werfen. Bitte beachten Sie, dass für hieraus resultierende Folgeschäden Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Der Schnee darf auf Verkehrsflächen (Gehwegen) nur so abgelagert werden, dass der Verkehr auf der Fahrbahn und vor allem auch die Räumfahrzeuge möglichst wenig beeinträchtigt werden. Zur Ablagerung des Schnees sind vorrangig Grünstreifen oder Nebenflächen zu nutzen, sowie geeignete Flächen auf dem eigenen Grundstück. Es ist strengstens untersagt, Schnee des privaten Grundstücks dem öffentlichen Verkehrsraum zuzuführen bzw. dort zu lagern. Abflußrinnen für das Schmelzwasser sowie Straßeneinläufe sind von Schnee freizuhalten.

Die Eigentümer bzw. Anwohner, vor deren Grundstücken sich Hydranten und Abstellvorrichtungen der Wasserversorgungsanlage befinden, werden gebeten, diese im Zuge des durchzuführenden Winterdienstes freizuhalten. Es liegt auch im Interesse der jeweiligen Anwohner, dass die genannten Einrichtungen bei einer eintretenden Gefahr schnell und zügig erreicht werden können.

Unser Winterdienst ist gerne für Sie unterwegs, deshalb nehmen auch Sie bitte Rücksicht und erleichtern unseren Mitarbeiten die Arbeit.