Ehrenmedaille für besondere Verdienste

Ehrenmedaille für besondere Verdienste

Verleihung einer Ehrenmedaille für besondere Verdienste im sportlichen Bereich für die abgelaufene Saison 2016

Mit Wirkung vom 13. Juni 2005 hat die Gemeindevertretung des Marktfleckens Weilmünster die „Satzung des Marktfleckens Weilmünster über die Verleihung einer Ehrenmedaille für besondere Verdienste im kulturellen, sportlichen, sozialen, wirtschaftlichen, politischen und sonstigen gesellschaftlichen Bereich („Ehrensatzung“) beschlossen.

Diese wurde auf vielfache Anregung durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.10.2008 dahingehend geändert, dass die Ehrungen der ehrenamtlich Tätigen und der erfolgreichen Sportler nun an verschiedenen Terminen vorgenommen werden.

Die Ehrungen der Sportler sollen gem. § 8, Abs. 1 der Ehrensatzung zeitnah an einem Termin nach Abschluss der jeweiligen Saison vorgenommen werden.

Es wird daher gebeten, Vorschläge für die Verleihung einer Ehrenmedaille für besondere Verdienste im sportlichen Bereich der abgelaufenen Saison 2016 gemäß § 9 Abs. 1 der Ehrensatzung spätestens bis zum 28. Februar 2017, beim Gemeindevorstand des Marktfleckens Weilmünster (Rathausplatz 8, 35789 Weilmünster oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) unter Angabe der jeweilig erreichten Erfolge einzureichen.

Der vollständige Wortlaut der Satzung kann bei der Gemeindeverwaltung des Marktfleckens Weilmünster oder HIER eingesehen werden.

Für weitere Rückfragen steht Herr Boger, 06472/ 9169-12 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne zur Verfügung.