Bauleitplanung Bebauungsplan „Bruchwies“
Amtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung des Marktfleckens Weilmünster, Kerngemeinde
Bebauungsplan „Bruchwies“, 3. Änderung und 1. Ergänzung
hier: Bekanntmachung über das Inkrafttreten
( aus redaktionellen Gründen wird die nachstehende Bekanntmachung wiederholt )
Die Gemeindevertretung des Marktfleckens Weilmünster hat in ihrer Sitzung am 01.10.2018 den Bebauungsplan "Bruchwies“ 3.Änderung und 1. Ergänzung als Satzung beschlossen.
Mit dieser Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Der Bebauungsplan kann einschließlich zugehöriger Begründung während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Rathaus Alte Schule in Weilmünster eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Der Bebauungsplan einschließlich zugehöriger Begründung wird nach Inkrafttreten zusätzlich in das Internet eingestellt und ist auf der Homepage des Marktfleckens Weilmünster unter folgendem Link einsehbar:
https://www.weilmuenster.de/bauen-und-umwelt/bauleitplanung.html
Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Abbildung: Lage und Abgrenzung des Bebauungsplanes „Bruchwies“ 3. Änderung und 1. Ergänzung
(Bildquelle: www.geoportal.de)
Weilmünster, den 04.07.2019
Der Gemeindevorstand
(Koschel)
Bürgermeister