Bauleitplanung Bebauungsplan Flur 4
Amtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung im Marktflecken Weilmünster, Kerngemeinde
Bebauungsplan „Flur 4“ 1. Ergänzung
Hier: Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung
Zu dem Bebauungsplan „Flur 4“, 1. Ergänzung wurde im Juni dieses Jahres die Öffentlichkeitsbeteiligung durch Auslegung des Planentwurfs durchgeführt. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Im Nachgang zur öffentlichen Auslegung wird der Bebauungsplan dahin gehend geändert, dass das Baufenster verkleinert wird und östlich angrenzend eine Fläche zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern zur Festsetzung gelangt. Damit wird der Anregung der Unteren Naturschutzbehörde Rechnung getragen. Diese Änderungen machen eine erneute Offenlage des Planentwurfs notwendig. Die Grundzüge der Planung werden mit diesen Änderungen nicht berührt.
Klarstellend werden die Versorgungsleitungen und der geschützte Gewässerrandstreifen in einer Breite von 5 Metern zum Bleidenbach dargestellt.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer verkürzten zweiten Offenlage des Planentwurfs gemäß § 13a Abs.2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Die Beteiligung erfolgt durch öffentliche Auslegung des Planentwurfs für die erneute Beteiligung (Plankarte und Begründung) in der Zeit von
Montag, den 19.08.2019 bis einschließlich Freitag den 30.08.2019
während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Rathaus Alte Schule in Weilmünster. Während der Auslegung wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.
Für die erneute Auslegung wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen (Rücknahme der Baugrenze, Festsetzung einer Fläche zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern) abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Zu der Planung liegen umweltbezogene Stellungnahmen aus dem bisherigen Beteiligungsverfahren vor (Kreisausschuss – Wasser- und Bodenschutz, Kreisausschuss - Naturschutz, Regierungspräsidium Gießen).
Inhaltlich befassen sich die umweltbezogenen Stellungnahmen mit dem Thema des Gewässerrandstreifens zum Bleidenbach, dem „Gefahrenbereich“ des östlich angrenzenden Waldes und dem Erhalt des Gehölzbestandes unter Rücknahme der Baugrenze auf die tatsächlich erforderliche Breite.
Spezifische Untersuchungen waren nicht notwendig, besondere Anforderungen zur Berücksichtigung bestimmter Umweltbelange bestehen nicht.
Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde einem privaten Planungsbüro (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b Baugesetzbuch) übertragen.
Die Planunterlagen sind in das Internet eingestellt und können über die Homepage der Gemeinde
https://www.weilmuenster.de/bauen-und-umwelt/bauleitplanung/bebauungssplanverfahren.html
und ergänzend über die homepage des Planungsbüros
http://www.kubus-group.com/de/service/beteiligungsverfahren/
eingesehen und heruntergeladen werden.
Quelle: geoportal hessen
Weilmünster, den 9.08.2019
Der Gemeindevorstand
(Koschel)
Bürgermeister