Bauleitplanung, Kerngemeinde Bebauungsplan „Flur 4“ 1. Ergänzung – Inkrafttreten

Bauleitplanung, Kerngemeinde Bebauungsplan „Flur 4“ 1. Ergänzung – Inkrafttreten

Amtliche Bekanntmachung

Bauleitplanung im Marktflecken Weilmünster, Kerngemeinde

Bebauungsplan „Flur 4“ 1. Ergänzung

Hier: Bekanntmachung über das Inkrafttreten

Die Gemeindevertretung des Marktfleckens Weilmünster hat in ihrer Sitzung am 16.09.2019 den Bebauungsplan "Flur 4“ 1.Ergänzung als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Der Bebauungsplan kann einschließlich zugehöriger Begründung während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Rathaus Alte Schule in Weilmünster eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Der Bebauungsplan einschließlich zugehöriger Begründung wird nach Inkrafttreten zusätzlich in das Internet eingestellt und ist auf der Homepage des Marktflecken Weilmünster unter folgendem Link einsehbar:

https://www.weilmuenster.de/bauen-und-umwelt/bauleitplanung/bebauungssplanverfahren.html

Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbe­achtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich ge­genüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts gel­tend gemacht worden ist (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nut­zung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

 

Übersichtskarte: Lage und Abgrenzung des Bebauungsplans „Flur 4“ 1. Ergänzung

wlm uebersichtskarte flur4 inkrafttreten

Quelle: geoportal hessen

Weilmünster, den 08.11.2019

Der Gemeindevorstand
(Koschel)
Bürgermeister