Bauleitplanung Ortsteil Rohnstadt Bebauungsplan „Auf der Fichte“

Bauleitplanung Ortsteil Rohnstadt Bebauungsplan „Auf der Fichte“

Amtliche Bekanntmachung

Bauleitplanung im Marktflecken Weilmünster, Ortsteil Rohnstadt

Bebauungsplan „Auf der Fichte“ 1. Änderung

Hier: Bekanntmachung der Offenlage

Die Sicherung des Brand- und Katastrophenschutzes ist eine der zentralen Aufgaben in der Daseinsvorsorge der Gemeinde. Nach der turnusmäßig vorgeschriebenen Fortschreibung des Bedarfs- und Entwicklungsplanes für die Feuerwehren wurden an mehreren Gebäuden der Ortsteilwehren von Weilmünster Mängel festgestellt, aus denen sich für die Sicherung des Brand- und Katastrophenschutzes Handlungsbedarf ergibt.
In der Umsetzung des Bedarfs- und Entwicklungsplanes für die Freiwilligen Feuerwehren werden Standorte für den Neubau von Gerätehäusern entwickelt, auch um ggf. Wehren mehrerer Ortsteile zusammenzuführen.

Nach der Prüfung von Standortalternativen (einschließlich Ertüchtigung des Hauses am gegebenen Standort) ist in Rohnstadt der Neubau eines Feuerwehrhauses im Baugebiet „Auf der Fichte“ vorgesehen. Der gewählte Standort ist in dem Baugebiet Teil der als Allgemeines Wohngebiet festgesetzten Grundstücksflächen. Planungsrechtlich sind Feuerwehrhäuser den Anlagen der öffentlichen Verwaltung zugeordnet und nicht den Anlagen für soziale Zwecke. Das Feuerwehrhaus ist deshalb am gewählten Standort nicht allgemein zulässig.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen für den Neubau des Feuerwehrhauses ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
Um mit der Bebauungsplanänderung die allgemeine Zulässigkeit für den Neubau zu begründen, soll der für das Feuerwehrhaus vorgesehene Planbereich als Fläche für den Gemeinbedarf mit der entsprechenden Zweckbestimmung neu festgesetzt werden.

Die geplante Maßnahme wird als „andere Maßnahme der Innenentwicklung“ (§ 13a Abs. 1 BauGB) bewertet. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer Offenlage des Planentwurfs gemäß § 13a Abs.2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Beteiligung erfolgt durch öffentliche Auslegung des Planentwurfs (Plankarte und Begründung) in der Zeit von
Montag, den 17.02.2020 bis einschließlich Freitag den 20.03.2020
während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Rathaus Alte Schule in Weilmünster. Während der Auslegung wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.

Spezifische Untersuchungen zur Berücksichtigung einzelner Fachbelange waren nicht erforderlich. Umweltbezogene Informationen aus öffentlichen Informationsportalen und aus dem Landschaftsplan der Gemeinde zeigen, dass besondere Befindlichkeiten nicht gegeben sind.

Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde einem privaten Planungsbüro (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b Baugesetzbuch) übertragen.

Die Planunterlagen sind in das Internet eingestellt und können über die homepage der Gemeinde https://www.weilmuenster.de/bauen-und-umwelt/bauleitplanung/bebauungssplanverfahren.html und ergänzend über die homepage des Planungsbüros http://www.kubus-group.com/de/service/beteiligungsverfahren/ eingesehen und heruntergeladen werden.

200129 3II Bekanntmachung lageplan auf fichte Quelle: geoportal hessen

Übersichtskarte: Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Auf der Fichte“ 1. Änderung

Quelle: geoportal hessen

 

Weilmünster, den 07.02.2020

Der Gemeindevorstand
Koschel, Bürgermeister