Sitzung der Gemeindevertretung

Sitzung der Gemeindevertretung

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Gem. § 62 Abs. 5 in Verbindung mit § 58 Abs. 6 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) wird hiermit bekannt gemacht, dass die öffentliche 4. Sitzung der Gemeindevertretung

am Montag, 15.11.2021 um 19.00 Uhr

im Saal des Bürgerhauses Weilmünster, 35789 Weilmünster stattfindet.

Tagesordnung

1 Eröffnung der Gemeindevertretersitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2 Verleihung einer Ehrenbezeichnung Freiwillige Feuerwehr Weilmünster Peter Schwarz
3 Verleihung einer Ehrenbezeichnung Freiwillige Feuerwehr Weilmünster Jörg-Peter Scherber
4 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD und der Bürgerliste; Klimakommune
5 Antrag der SPD-Fraktion; Gründung eines Kinder- und Jugendparlamentes
6 Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 einschließlich Investitionsprogramm bis 2025; Einbringung des Entwurfs gemäß § 97 Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung
7 Verschiedenes

Weilmünster, 27. Oktober 2021
Harms
Vorsitzender

Bitte Beachten Sie!

Im Zusammenhang mit der Überschreitung der Warnstufe 1 (§ 27a Abs. 1 Nr. 2 CoSchuV in der Fassung vom 06.11.2021) von 200 mit an COVID-19 erkrankten Personen belegten Intensivbetten hat die Hessische Landesregierung die Coronavirus-Schutzverordnung erneut angepasst.

Zutritt zum Bürgerhaus nur nach den 3G-Schutzmaßnahmen

  • einen Impfnachweis im Sinne des § 2 Nr. 3 derCOVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung
  • einen Genesenennachweis im Sinne des § 2 Nr. 5 derCOVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung
  • einen Testnachweis aufgrund einer maximal 48 Stunden zurückliegenden Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik)

Vielen Dank für Ihr Verständis!