Bebauungsplans „Lederfabrik“ im Ortsteil Wolfenhausen - Bekanntmachung

Bebauungsplans „Lederfabrik“ im Ortsteil Wolfenhausen - Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung

Bauleitplanung im Marktflecken Weilmünster

Bebauungsplans „Lederfabrik“ im Ortsteil Wolfenhausen

Hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 18. März 2024 die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Ortsteil Wolfenhausen beschlossen (Aufstellungsbeschluss). Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Allgemeines Ziel des Bebauungsplanes ist die Festlegung verbindlicher bauplanungsrechtlicher Rahmenbedingungen zur städtebaulichen Neuordnung zulässiger Nutzungen in dem innerörtlichen Bereich der Ortslage in Wolfenhausen.

Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung „Lederfabrik“.

Weilmünster, den 03.04.2024

Der Gemeindevorstand des
Marktfleckens Weilmünster

(Koschel)
Bürgermeister

Übersichtskarte:

Vorläufiger Geltungsbereich des Bebauungsplans „Lederfabrik“ im Ortsteil Wolfenhausen. Änderungen können sich u.a. aus den Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren ergeben. Maßgeblich ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs für die Beschlussfassung über den Bebauungsplan.

aufstellungsbeschluss 2042024 lagekarte