Der Marktflecken Weilmünster hat in der Hauptsatzung festgelegt, dass für alle 12 Ortsteile Ortsbezirke bzw. Ortsbeiräte gebildet werden. Die Ortsbeiräte bestehen aus jeweils 5 Mitgliedern.
Dem/r jeweiligen Ortsvorsteher/in wurde die Leitung der Außenstelle der Gemeindeverwaltung (außer der Kerngemeinde Weilmünster) übertragen.
Aufgaben
Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplanes.
Er hat weiterhin ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen. Weiterhin hat er zu allen Fragen Stellung zu nehmen, die ihm von der Gemeindevertretung oder dem Gemeindevorstand vorgelegt werden. Auch können ihm bestimmte Angelegenheiten von der Gemeindevertretung widerruflich zur endgültigen Entscheidung übertragen werden.
Die Zusammensetzung der Ortsbeiräte finden Sie hier...