Kultur, Freizeit und Tourismus

Freibäder

Freibad Weilmünster und Wolfenhausen

Das solarbeheizte Freibad in Weilmünster bietet alle Voraussetzungen für die Freizeit im "nassen Element".

Große Liegewiesen rund um die Edelstahl-Schwimmbecken, einer ins Gelände integrierten Großrutsche, ein separater Kleinkinderbereich, Spielgeräte und ein Kiosk bieten Abwechslung für einen erholsamen Tag im Freibad.

Die gesamte Anlage wurde in den Jahren 1999-2001 modernisiert. Für die Gäste ist WLAN verfügbar.

Öffnungszeiten (während der Saison) 9.00 Uhr bis 19.30 Uhr

(Einlass bis Kassenschluss um 18.30 Uhr)

 

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Das beheizte Freibad im Ortsteil Wolfenhausen bietet nicht nur den Sonnenhungrigen alle Voraussetzungen zur Entspannung, Sport und Spiel.

Große Liegewiesen rund um die Schwimmbecken, Spielgeräte und ein Kiosk bieten Abwechslung für einen erholsamen Tag im Freibad. Für die Gäste ist WLAN verfügbar.

Öffnungszeiten (während der Saison) 9.30 Uhr bis 20.00 Uhr

(Einlass bis Kassenschluss um 19.00 Uhr)

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Saisonkarten für

  • Personen über 18 Jahren............80,00 €
  • Personen unter 18 Jahren...........40,00 €


Zehnerkarten für

  • Personen über 18 Jahren............36,00 €
  • Personen unter 18 Jahren...........12,00 €


Einzelkarten für

  • Personen über 18 Jahren..............4,00 €
  • Personen unter 18 Jahren.............1,50 €

Familienkarte (Saisonkarte)

  • je Elternteil................................40,00 €
  • für das 1. und 2. Kind je Kind......20,00 €
  • jedes weitere Kind frei

Familienkarte "Plus" (Saisonkarte)

  • für zwei Elternteile und
    deren eigene Kinder ................120,00 €

Als Kinder gelten Personen unter 18 Jahren.


Schulklassen/Schülergruppen

Geschlossene Schulklassen und Schüler in geschlossenen Gruppen von mindestens 16 Personen unter Aufsicht eines Lehrers oder unter Leitung einer Aufsichtsperson vormittags (außer samstags und sonntags) bis 13.00 Uhr

  • für jeden Schüler..........................1,00 €

Besondere Personengruppen

Schüler, Studenten, Auszubildende, wehrpflichtige Soldaten, Zivildienstleistende, Schwerbehinderte, Bezieher von Arbeitslosengeld/-hilfe und Sozialhilfeempfänger zahlen bei Vorlage der entsprechenden amtlichen Ausweise/Bescheinigungen den für "Personen unter 18 Jahren" geltenden Eintrittspreis.
Gebührenbefreiungen

Die Benutzung der Freibäder ist gebührenfrei für:

  • Kleinkinder bis zum Alter von 6 Jahren,
  • Kinder, die in einem Kindergarten im Gemeindegebiet aufgenommen sind, sowie die betreuenden Erzieherinnen, im Rahmen des Kindergartenbetriebes,
  • die erforderliche Betreuungsperson eines behinderten Badegastes.