Navigation

  • Hauptinhalt
  • Hauptmenü
  • Unternavigation oben
  • Informationen linke Spalte
  • Informationen rechte Spalte
  • Globale Suchfunktion
  • Startseite
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Inhaltsverzeichnis
Weilmünster der sympatische Marktflecken im Weiltal
Menü
  • Rathaus & Politik
      • Rathaus
      • Grußwort des Bürgermeisters
      • Bevölkerung
      • Finanzen
      • Haushaltsdaten
      • Was erledige ich wo?
      • Fundbüro
      • Formulare
      • Online-Anhörung
      • Ortsteile
      • Ansprechpartner
      • Schiedsamt
      • Feuerwehr
      • Partnerschaft
      • Aktuelle Nachrichten
      • Stellenausschreibungen
      • Politik
      • Bürgermeister
      • Gremien
      • Sitzungen + Beschlüsse
      • Sitzungskalender
      • Satzungen
      • Wahlen
      • Hessischer Landtag
      • Amtliche Bekanntmachung
  • Leben in Weilmünster
      • Kinder + Jugend
      • Familienzentrum
      • Senioren
      • Gebühren und Steuern
      • Gesundheit
      • Vereine
      • Bürgerhäuser / DGH
      • Gemeindemobil
      • Ortsgericht
      • Ehrenamtssuche
      • Weilmünsterer Nachrichten
      • Freies WLAN
      • Friedhöfe
      • Historie
      • Notdienste
      • Flüchtlingshilfe
  • Kultur, Freizeit & Tourismus
      • Märkte
      • Sport- und Freizeitanlagen
      • Erlebenswertes
      • Stadtplan - Routenplaner
      • 8hundert Jahre
      • Essen und Trinken
      • Freibäder
      • Rad- und Wanderwege
      • Wohnmobil-Stellplatz
      • Übernachtungen
      • Veranstaltungen für Weilmünster
      • Vereine
      • Bürgerhäuser / DGH
      • Taunus Touristik
      • Kirchen
  • Bauen & Umwelt
      • Förderportal
      • Dorfentwicklung
      • Leerstandsmanagement
      • Bauleitplanung
      • Immobilienportal
      • Ausschreibungen
      • Bodenrichtwerte
      • Ver- und Entsorgung
      • Klimaquartier
      • Formulare
  • Digitales Rathaus
  • Facebook
  • Aktuelle Seite:  
  • Startseite/
  • Rathaus & Politik/
  • Finanzen

Rathaus und Politik der Gemeinde Weilmünster

Finanzen

  • Allgemeines

    Die Gemeinden stellen alljährlich einen Haushaltsplan auf, der die finanzielle Planung für ein Haushaltsjahr enthält und die (finanzielle) Grundlage für das kommunale Handeln bildet.

    Mit der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung (und ggf. nach Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Kommunalaufsicht) wird die Verwaltung ermächtigt bzw. beauftragt Aufwendungen/Auszahlungen zu leisten und Erträge/Einzahlungen einzuziehen.

    In der Haushaltssatzung werden u.a. auch die für Weilmünster geltenden Steuersätze der Grund- und Gewerbesteuer festgelegt.

    Gesetzliche Grundlagen sind insbesondere die §§ 92 - 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und die hierzu erlassenen Verordnungen und Verwaltungsvorschrift

    Digitale Haushaltsdaten: 

    weilmuenster.haushaltsdaten.de
  • Bilanzen

    Die Gemeinden haben seit 2009 jeweils zum Jahresende eine Bilanz (ähnlich einem Gewerbebetrieb) aufzustellen. Im Zuge der Umstellung auf die doppelte Buchführung (Doppik) musste als Grundlage für die Bilanzen zum Stichtag 01.01.2009 (wie bei einer Betriebsgründung) eine Eröffnungsbilanz erstellt werden. Insgesamt sind über 7.100 Arbeitsstunden für die Umstellung auf die Doppik geleistet . Dies entspricht rund 4,5 Mitarbeiterjahren. Allein der Anlagennachweis, also die Aufstellung der einzelnen Vermögensgegenstände, umfasst rund 8200 Einzelpositionen.

    pdf Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009
    Im Browser öffnen
    Teilen
    pdf Jahresabschluss 2009
    Im Browser öffnen
    Teilen
    pdf Jahresabschluss 2010
    Im Browser öffnen
    Teilen
    pdf Jahresabschluss 2011
    Im Browser öffnen
    Teilen
    pdf Jahresabschluss 2012
    Im Browser öffnen
    Teilen
    pdf Jahresabschluss 2013
    Im Browser öffnen
    Teilen
    pdf Jahresabschluss 2014
    Im Browser öffnen
    Teilen
    pdf Jahresabschluss 2015
    Im Browser öffnen
    Teilen
    pdf Jahresabschluss 2016
    Im Browser öffnen
    Teilen
    pdf Jahresabschluss 2017
    Im Browser öffnen
    Teilen
    pdf Jahresabschluss 2018
    Im Browser öffnen
    Teilen
    pdf Jahresabschluss 2019
    Im Browser öffnen
    Teilen
  • Doppische Haushalte

    Seit dem Jahr 2009 wurde das bis dahin geltende kamerale Haushaltsrecht, das nur Einnahmen und Ausgaben kannte, von der doppelten Buchführung (Doppik) abgelöst.

    Der doppische Haushalt gliedert sich in den Ergebnishaushalt (enthält alle Erträge und Aufwendungen) und den Finanzhaushalt (enthält alle zahlungswirksamen Vorgänge aus der Verwaltungstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit). Der Haushalt ist darüber hinaus nach einzelnen Produkten geordnet.

    pdf Haushaltsplan 2009
    Im Browser öffnen
    Teilen
    pdf Nachtragshaushaltsplan 2009
    Im Browser öffnen
    Teilen
    pdf Haushaltsplan 2010
    Im Browser öffnen
    Teilen
    pdf Nachtragshaushaltsplan 2010
    Im Browser öffnen
    Teilen
    pdf Haushaltsplan 2011
    Im Browser öffnen
    Teilen
    pdf Nachtragshaushaltsplan 2011
    Im Browser öffnen
    Teilen
    pdf Haushaltsplan 2012
    Im Browser öffnen
    Teilen
    pdf Nachtragshaushaltsplan 2012
    Im Browser öffnen
    Teilen
    pdf Haushaltsplan 2013
    Im Browser öffnen
    Teilen
    pdf Haushaltsplan 2014
    Im Browser öffnen
    Teilen
    pdf Haushaltsplan 2015
    Im Browser öffnen
    Teilen
    pdf Nachtragshaushalt 2015
    Im Browser öffnen
    Teilen
    pdf Haushaltsentwurf 2016
    Im Browser öffnen
    Teilen
    pdf Haushalt 2017
    Im Browser öffnen
    Teilen
    pdf Nachtragshaushalt 2017
    Im Browser öffnen
    Teilen
    pdf Haushalt 2018
    Im Browser öffnen
    Teilen
    pdf Haushalt 2019
    Im Browser öffnen
    Teilen
    pdf Haushalt 2020
    Im Browser öffnen
    Teilen
    pdf Haushalt 2021
    Im Browser öffnen
    Teilen
    pdf Haushalt 2022
    Im Browser öffnen
    Teilen
zurück zur vorherigen Seite

Zur Nutzung ist teilweise der Adobe Reader® notwendig,
den Sie hier bei Bedarf kostenlos laden können.

GetAdobe

Servicezeiten

Termine nur nach telefonischer Vereinbarung und das Bürgerbüro auch

Online Terminvergabe

Rathaus

+49 6472 - 91 69 0
Montag + Dienstag
07.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch
07.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag + Freitag
07.30 - 12.00 Uhr

Bürgerbüro

+49 6472 -  91 69 99
Montag - Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch  
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 18.00 Uhr
Freitag
07.00 - 12.00 Uhr

Quicklinks

  • Digitales Rathaus
  • Ansprechpartner im Rathaus
  • Schadensmeldung
  • Online Anhörung
  • Haushaltsdaten
  • Ratsinfosystem
  • Kontaktformular
  • Startseite
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Inhaltsverzeichnis

Wappen WeilmuensterMarktflecken Weilmünster
- Der Gemeindevorstand -

Rathausplatz 8
35789 Weilmünster

  +49 (0) 6472 - 91 69 - 0
  +49 (0) 6472 - 91 69 - 10

  Kontaktformular

rathaus@weilmuenster.de

nach Oben

SUCHEN

  • Facebook
TPL_WEILMUENSTER_OPEN_TXT
X
  • Online Terminvergabe

Servicezeiten

Rathaus

Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.
+49 6472 - 91 69 0
Montag + Dienstag
07.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch
07.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag + Freitag
07.30 - 12.00 Uhr

Bürgerbüro

Termine nur nach telefonischer Vereinbarung oder online Terminvergabe.
+49 6472 -  91 69 99
Montag - Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch  
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 18.00 Uhr
Freitag
07.00 - 12.00 Uhr