Allgemeines
Die Gemeinden stellen alljährlich einen Haushaltsplan auf, der die finanzielle Planung für ein Haushaltsjahr enthält und die (finanzielle) Grundlage für das kommunale Handeln bildet.
Mit der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung (und ggf. nach Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Kommunalaufsicht) wird die Verwaltung ermächtigt bzw. beauftragt Aufwendungen/Auszahlungen zu leisten und Erträge/Einzahlungen einzuziehen.
In der Haushaltssatzung werden u.a. auch die für Weilmünster geltenden Steuersätze der Grund- und Gewerbesteuer festgelegt.
Gesetzliche Grundlagen sind insbesondere die §§ 92 - 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und die hierzu erlassenen Verordnungen und Verwaltungsvorschrift
Digitale Haushaltsdaten: