Hessischer Landtag
Das Volk sagt, wo es lang geht – die Abgeordneten folgen
Der Hessische Landtag ist die gewählte Vertretung aller Bürgerinnen und Bürger Hessens. Deshalb ist er das höchste Verfassungsorgan des Landes. Von ihm leitet sich die gesamte Staatsgewalt in Hessen ab.
Der Landtag alleine kann Gesetze beschließen und den Haushalt des Landes bewilligen. Er wählt den Ministerpräsidenten und beschließt über die Besetzung weiterer politischer Spitzenämter. Die Abgeordneten des Hessischen Landtags kontrollieren die Landesregierung und sorgen dafür, dass die Öffentlichkeit über das Handeln der Regierung im Bilde bleibt.
Darüber hinaus kann der Landtag aber auch als politisches Labor dienen und eine Vorreiterrolle für andere Landesparlamente oder den Bundestag übernehmen. Dies gilt beispielsweise für die Erschließung neuer Politikfelder, die Integration junger Parteien oder die Erprobung neuer Koalitionen.