Energiepreisbremse

Informationen Energiepreisbremse

für nicht leistungsgebundenen Brennstoffe: Heizöl, Pellets und Flüssiggas

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde,

in den letzten Wochen gehen immer wieder Anfragen ein, bei denen es um die Antragsmöglichkeiten für die Energiepreisbremse für Heizöl, Pellets und Flüssiggas geht.

Trotz mehrfacher Nachfrage kann die hessische Landesenergieagentur dazu auch keine Auskünfte geben. Das Land Hessen hat sich noch nicht entschieden, wie die Antragstellung verlaufen soll. Leider ist nicht absehbar, wann die Antragstellung möglich sein wird.

Grundsätzlich gilt, dass all diejenigen Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland diese finanzielle Unterstützung beantragen können, die zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 2022 sogenannte nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas gekauft und deren Kosten sich mindestens verdoppelt haben.

Das genaue Verfahren, zu dem auch die Antragsmodalitäten für den Härtefallfonds gehören, ist momentan noch in Bearbeitung.

Aktuelle Informationen zu Ihrer Fragestellung stellt das Land Hessen unter https://hessen.de/energiepreisbremsen oder unterhttps://wirtschaft.hessen.de/ zur Verfügung.

Dies als Information und kleine Hilfestellung für Sie!

Mit freundlichen Grüßen,
ihre Gemeinde des Marktflecken Weilmünster,
Mario Koschel
Bürgermeister

15.03.2023