Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen ist untersagt
Allgemeinverfügung zur Beschränkung des Gemeingebrauchs und des Eigentümer- und Anliegergebrauchs im Hinblick auf die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern
LANDKREIS LIMBURG-WEILBURG
DER KREISAUSSCHUSS
AMT FÜR DEN LÄNDLICHEN RAUM, UMWELT, VETERINÄRWESEN UND VERBRAUCHERSCHUTZ
Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Limburg-Weilburg
Auf der Grundlage des § 100 Abs. 1 des Gesetzes über die Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) erlässt der Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg als zuständige untere Wasserbehörde folgende Allgemeinverfügung
1. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Landkreis Limburg-Weilburg wird mit Wirkung vom 23. Juli 2023 bis auf Weiteres im gesamten Kreisgebiet untersagt.
2. Die Untersagung gilt auch für die Entnahme durch die Eigentümer der oberirdische Gewässer angrenzenden Grundstücke und die zur Nutzung dieser Grundstücke Berechtigten (Anlieger).
3. Die Allgemeinverfügung gilt bis auf Weiteres - längstens jedoch bis zum 15. November 2023 sofern sie nicht vorab durch die untere Wasserbehörde des Landkreises Limburg-Weilburg aufgehoben wird.
4. Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet.
5. Die untere Wasserbehörde kann auf schriftlichen Antrag eine widerrufliche Ausnahme erteilen, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt.
Die vollständige Allgmeinverfügung finden Sie auf der Webseite des Landkreises Limburg-Weilburg.