Sprechtage des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales
Sonstige amtliche Mitteilungen
Sprechtage des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales Wiesbaden -Versorgungsamt- in Weilmünster
Nach Mitteilung des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales in Wiesbaden werden in der Kerngemeinde Weilmünster, Rathausplatz 4, Rathaus „Alte Schule“, Sitzungssaal
am Donnerstag, den 17.08.2023, von 09.00 bis 11.00 Uhr
wieder Sprechtage abgehalten.
Hier erhalten die Bürger Gelegenheit, sich in allen dem vorgenannten Amt obliegenden Aufgaben (u.a. Schwerbehindertengesetz, Soziales Entschädigungsrecht) beraten zu lassen.
Anträge auf Elterngeld werden nur ausgegeben und entgegengenommen. Für die Neuausstellung, bzw. Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises wird ein Passfoto benötigt!
WICHTIG: Wertmarken von 40,-€ oder 80,-€ werden nach Geldeingang vom Versorgungsamt zugesandt.
Sollten bereits Vorgänge bei dem HAVS vorhanden sein, wird empfohlen, sich bei dem Amt anzumelden, damit die vorhandenen Akten mitgebracht werden können.
Es genügt eine formlose schriftliche oder telefonische Mitteilung mindestens eine Woche vor dem Sprechtag (0611 715 741 24 oder 0611 715 742 13, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) an das Hessische Amt für Versorgung und Soziales.
Anträge für das Elterngeld und nach dem Schwerbehindertenrecht können im „Bürgerbüro“ der Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 12, Weilmünster abgeholt werden.