Verleihung einer Ehrenmedaille an ehrenamtlich Tätige

Verleihung einer Ehrenmedaille an ehrenamtlich Tätige

für besondere Verdienste im kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen, politischen und sonstigen gesellschaftlichen Bereich

Sonstige amtliche Mitteilungen

Mit Wirkung vom 13. Juni 2005 hat die Gemeindevertretung des Marktfleckens Weilmünster die „Satzung des Marktfleckens Weilmünster über die Verleihung einer Ehrenmedaille für besondere Verdienste im kulturellen, sportlichen, sozialen, wirtschaftlichen, politischen und sonstigen gesellschaftlichen Bereich („Ehrensatzung“) beschlossen.

Diese wurde auf vielfache Anregung durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.10.2008 dahingehend geändert, dass die Ehrungen der ehrenamtlich Tätigen und der erfolgreichen Sportler nun an verschiedenen Terminen vorgenommen werden.

Die Ehrungen der ehrenamtlich Tätigen sollen nach § 8 Abs. 1 der Ehrensatzung einmal jährlich am 05. Dezember, dem „Tag des Ehrenamtes“ vorgenommen werden.

Entsprechend sollen Vorschläge für die Verleihung einer Ehrenmedaille an die ehrenamtlich Tätigen gemäß § 9 Abs. 1 der Ehrensatzung rechtzeitig, jährlich von Einzelpersonen oder im Marktflecken Weilmünster ansässigen Vereinen bzw. Verbänden beim Gemeindevorstand des Marktfleckens Weilmünster mit Begründung eingereicht werden.

Der vollständige Wortlaut der Satzung kann bei der Gemeindeverwaltung des Marktfleckens Weilmünster oder unter "Satzung" eingesehen werden.

Es wird daher gebeten entsprechende Vorschläge bis zum 01.11.2023 beim

Gemeindevorstand des Marktfleckens Weilmünster
Rathausplatz 8
35789 Weilmünster

oder unter
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einzureichen.
Für weitere Rückfragen steht Herr Boger, 06472/ 9169-12 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne zur Verfügung.