Sprechtage des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales Wiesbaden

Sprechtage des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales Wiesbaden

Sonstige amtliche Mitteilungen

Sprechtage des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales Wiesbaden
-Versorgungsamt- in Weilmünster

Nach Mitteilung des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales in Wiesbaden werden in der Kerngemeinde Weilmünster, Rathausplatz 4, Rathaus „Alte Schule“, Sitzungssaal

am Donnerstag, den 20.02.2025, von 09.00 bis 11.00 Uhr
am Donnerstag, den 15.05.2025, von 09.00 bis 11.00 Uhr
am Donnerstag, den 21.08.2025, von 09.00 bis 11.00 Uhr
am Donnerstag, den 20.11.2025, von 09.00 bis 11.00 Uhr

wieder Sprechtage abgehalten.

Hier erhalten die Bürger Gelegenheit, sich in allen dem vorgenannten Amt obliegenden Aufgaben (u.a. Schwerbehindertengesetz, Soziales Entschädigungsrecht) persönlich beraten zu lassen.

Anträge auf Elterngeld werden nur ausgegeben und entgegengenommen.

Für die Neuausstellung, bzw. Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises wird ein Passfoto benötigt!

WICHTIG: Wertmarken von 40,-€ oder 80,-€ werden nach Geldeingang vom Versorgungsamt zugesandt.

Sollten bereits Vorgänge bei dem HAVS vorhanden sein, wird empfohlen, sich bei dem Amt anzumelden, damit die vorhandenen Akten mitgebracht werden können.

Es genügt eine formlose schriftliche oder telefonische Mitteilung bitte möglichst eine Woche vor dem Sprechtag an
Tel. 0611 / 71574106 Herr Lenz,
Tel. 0611 / 71574158 Herr Fischer oder
Tel. 0611 / 71574301 Frau Schulz
oder via E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! an das Hessische Amt für Versorgung und Soziales.

Anträge für das Elterngeld und nach dem Schwerbehindertenrecht können im „Bürgerbüro“ der Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 12, Weilmünster abgeholt werden.