Briefwahl zur Bundestagswahl online beantragen

Briefwahl online beantragen

Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl über das Internet zu beantragen.

Sie müssen im Wählerverzeichnis der Gemeinde Weilmünster eingetragen sein. Darüber wurden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Online Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist möglich in der Zeit vom 13.01.2025 00:00 Uhr bis 18.02.2025 23:59 Uhr.

ZUM WAHLSCHEINANTRAG

Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.

Wahlamt Marktflecken Weilmünster
Rathausplatz 8
35789 Weilmünster
Telefon: 06472/ 9169-13
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ergänzende Hinweise des Wahlamtes zur Briefwahl

Sehr geehrte Wählerinnen und Wähler,

vorsorglich weisen wir darauf hin, dass bei der Inanspruchnahme von Briefwahl für Wahl des 21. Bundestages am 23. Februar 2025, unbedingt der verkürzte Briefwahlzeitraum zu berücksichtigen ist.

Die Wahlbenachrichtigungen werden bereits seit dem 13.01.2025 zentral verschickt, Briefwahl kann sofort nach deren Zugang beantragt werden. Der Druck der Stimmzettel kann erst nach Zulassung der Wahlvorschläge und Beschlussfassung durch die Landeswahlausschüsse bzw. den Bundeswahlausschuss am 30. Januar 2025 erfolgen.

Dies hat zur Folge, dass mit der Auslieferung der Stimmzettel an die Gemeindebehörden frühestens Anfang Februar 2025 gerechnet werden kann. Erst dann ist die Ausgabe/ der Versand der Briefwahlunterlagen möglich. Der Zeitraum der Stimmabgabe per Briefwahl, beträgt somit voraussichtlich lediglich zwei Wochen.

Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag, Sonntag 23. Februar 2025, um 18 Uhr im Wahlamt eingegangen sein.

Die Verantwortung hierfür liegt ausschließlich bei den Wählerinnen und Wählern.

Die Wahlunterlagen können ab voraussichtlich Anfang Februar auch direkt im Bürgerbüro, Hauptstr.12, 35789 Weilmünster empfangen werden. Gleichzeit besteht hier auch die Möglichkeit der Stimmabgabe vor Ort (Wahlkabine steht bereit). So können zumindest die Postlaufzeiten vermieden werden.
Die Stimmabgabe ist selbstverständlich auch wie gewohnt am Wahlsonntag direkt im Wahllokal möglich.