Landesweiter Warntag

am Donnerstag, 13. März 2025 – Probealarm um 10.15 Uhr
Am 13. März 2025 heulen in den hessischen Kommunen zum hessenweiten Probealarm ab 10.15 Uhr die Sirenen. Hintergrund und Ziel des Aktionstages ist es, die Bürgerinnen und Bürger für die verschiedenen Warnmittel und Alarmsignale weiter zu sensibilisieren und die technische Warninfrastruktur zu testen.
Das Land Hessen hat beschlossen, analog zu den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern, zusätzlich zum jährlich stattfindenden bundesweiten Warntag im Herbst, einen landesweiten Warntag im Frühjahr durchzuführen. Dieser Warntag wurde auf den zweiten Donnerstag im März festgelegt, somit dieses Jahr auf den 13. März 2025.
Während beim bundesweiten Warntag primär die Auslösemechanismen auf Bundesebene geprüft werden, sollen beim landesweiten Warntag die Auslösemechanismen auf Landesebene und auf der Ebene der Zentralen Leitstellen in Hessen getestet werden.
Die Probewarnung ist für den 13.03.2025 zwischen 10 und 11 Uhr vorgesehen.
Neben Sirenen werden auch alle weiteren Warnmöglichkeiten, wie die Warn-App hessenWARN und das vom Bund eingeführte „Cell-Broadcast“ zum Einsatz kommen.
Sowohl das Sirenensignal für den Probealarm ab 10.15 Uhr als auch für die Entwarnung um 10.50 Uhr dauern dann jeweils für eine Minute an.
Cell-Broadcasting des BBK
Voraussetzung für einen Empfang der „Cell-Broadcast“-Nachrichten ist, dass die Bürgerinnen und Bürger die aktuellen Betriebssysteme auf ihren Mobilfunkgeräte installiert haben. Aus technischen Gründen wird bei diesem Warnmedium nur die Warnung selbst, nicht jedoch eine Entwarnung übermittelt.
hessenWARN-Meldungen
Neben den kommunalen Warnmitteln - in der Regel Sirenen - stehen zur Warnung insbesondere auch Lösungen für Smartphones („WarnApps“) zur Verfügung. Hier nutzt das Land Hessen sowie die weit überwiegende Mehrzahl der Landkreise in Hessen das System hessenWARN (bzw. den kompatiblen Vorläufer KatWarn). Beide Apps zusammen werden aktuell von rund 821.000 Hessinnen und Hessen genutzt und bieten Gefahren- und Katastrophenwarnungen sowie Informationen zu Ereignissen oder möglichen Risiken aus einer Hand. Die hessenWARN App enthält neben den bewährten Alarmierungen vor unerwarteten Gefahrensituationen (Bombenfunde, Großbrände mit Gefahrenstoffreizung, Unwetterwarnungen, terroristischen Anschlägen und mehr) weitere wichtige Alarmierungs- und Informationsfunktionen, die sich je nach persönlichem Bedürfnis innerhalb der Applikation ein- und ausschalten lassen.
Der Warntag am 13. März beginnt um 10.15 Uhr mit der hessenweiten Warnung, sowohl über Cell-Broadcast, WarnApps (z.B. hessenWARN) als auch über die sich beteiligenden Rundfunkanstalten. Sofern in den Kommunen auslösbare Sirenen für die Warnung zur Verfügung stehen, erfolgt dabei auch ein Probealarm mit dem Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung“. Um 10:50 Uhr erfolgt die Entwarnung.
Hinweis:
In Kommunen, in denen derzeit noch nicht das Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung“ ausgelöst werden kann, da die technische Umstellung noch nicht abgeschlossen ist, soll im Rahmen des Warntages ersatzweise das Signal „Feueralarm“ ausgelöst werden.
Sirenensignale im Zivil- und Katastrophenschutz in Deutschland:
„Warnung der Bevölkerung“
Einminütiger auf- und abschwellender Heulton. Bedeutung: Es besteht eine örtliche Gefahr für Personen oder Sachen – informieren Sie sich hierzu in den Medien (regionale Radio-, ggf. auch Fernsender, Internet) – Rufen Sie hierzu NICHT die Notrufnummern 112 und 110 an.
Entwarnung
Einminütiger durchgängiger Dauerton. Bedeutung: Es besteht keine Gefahr mehr – die Warnung ist aufgehoben.