Bebauungsplans „Lederfabrik“ im Ortsteil Wolfenhausen - Erlass
Amtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung im Marktflecken Weilmünster
Bebauungsplans „Lederfabrik“ im Ortsteil Wolfenhausen
Hier: Erlass einer Veränderungssperre, Bekanntmachung gemäß § 16 BauGB
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 18. März 2024 zur Sicherung der mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Lederfabrik“ im Ortsteil Wolfenhausen verfolgten städtebaulichen Ziele eine Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch beschlossen.
Die Veränderungssperre tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung über die Veränderungssperre wird im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Rathaus Alte Schule, Rathausplatz 4 in 35789 Weilmünster, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Weilmünster, den 03.04.2024
Der Gemeindevorstand des
Marktfleckens Weilmünster
(Koschel)
Bürgermeister
Übersichtskarte:
Lage und Abgrenzung des Änderungsbereichs für den Bebauungsplan „Lederfabrik“ im Ortsteil Wolfenhausen