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Weilmünster der sympatische Marktflecken im Weiltal
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Rathaus und Politik der Gemeinde Weilmünster

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand besorgt als Verwaltungsbehörde der Gemeinde die laufende Verwaltung. Er ist kollegial zu gestalten. In Städten führt er die Bezeichnung Magistrat. Seine Aufgaben ergeben sich aus § 66 der Hessischen Gemeindeordnung.

Der Gemeindevorstand besteht aus dem Bürgermeister, dem Ersten Beigeordneten - als Vertreter des Bürgermeisters - und weiteren Beigeordneten. In jeder Gemeinde sind dabei mindestens zwei Beigeordnete zu bestellen. Nach der Hauptsatzung des Marktfleckens Weilmünster beträgt die Zahl der Beigeordneten 7.

Die Wahl der Beigeordneten erfolgt durch die Gemeindevertretung. Sie werden für die Dauer der jeweiligen Legislaturperiode gewählt, dies sind nach derzeitigem Recht fünf Jahre, und zu Ehrenbeamten auf Zeit ernannt. Die Mitglieder des Gemeindevorstandes dürfen dabei nicht gleichzeitig Gemeindevertreter sein.

Beigeordnete sind ehrenamtlich tätig, es kann aber auch hauptamtliche Beigeordnete geben, die jedoch die Zahl der ehrenamtlichen nicht übersteigen darf. In Weilmünster sind alle sieben Beigeordneten ehrenamtlich.

Der Bürgermeister kann Aufgabenbereiche unter den Mitgliedern des Gemeindevorstandes verteilen.

Der Gemeindevorstand fasst seine Beschlüsse in der Regel in nichtöffentlicher Sitzung. Er ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Der Vorsitzende stellt zu Beginn der Sitzung die Beschlussfähigkeit fest, die solange gilt, bis auf Antrag das Gegenteil festgestellt wird.

Die Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Der Vorsitzende nimmt an der Abstimmung teil, bei Stimmengleichheit gibt seine Stimme den Ausschlag.

Der Gemeindevorstand vertritt die Gemeinde. Erklärungen der Gemeinde werden in ihrem Namen durch den Bürgermeister oder dessen allgemeinen Vertreter oder beauftragte andere Gemeindebedienstete abgegeben.

Der Gemeindevorstand stellt die Gemeindebediensteten an, er befördert und entlässt sie. Der Bürgermeister ist dabei Dienstvorgesetzter aller Beamten, Angestellten und Arbeiter der Gemeinde mit Ausnahme der Beigeordneten.

Die Zusammensetzung des Gemeindevorstandes finden Sie hier...

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